Hundeverordnung in Italien

Hundeverordnung in Italien

Am 25.Mai 2009 wurde die Hundeverordnung in Italien abgeschafft. Seitdem gilt die “Ordinanza Martino” vom 3. März 2009. Darin wird festgelegt, dass die bisherige Regelung die Anzahl von Vorfällen mit aggressiven Hunden nicht verringert hat.

Zudem belegt wissenschaftliche Literatur, dass aufgrund von Rassenzugehörigkeit keine Voraussage des Auftretens aggressiven Verhaltens möglich ist.

Stattdessen wurde ein Register eingeführt, welches Hunde beinhaltet, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitz strengen Einschränkungen unterliegt.

Sie wollen Urlaub in Italien verbringen und nehmen Ihren Liebling mit? Dann informieren Sie sich vor Antritt der Fahrt über die Verordnungen, Vorschriften und was noch in der Hundeverordnung Italien geregelt wird.

Wer mit seinem Hund nach Italien reisen möchte, muss einen kompletten Impfschutz nachweisen. Damit ist sichergestellt, dass ihr old english bulldog keine Krankheiten nach Italien einführt und seine eigene Gesundheit nicht gefährdet ist.

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