Hundeverordnung in Dänemark

Dänemark

Die Hundeverordnung in Dänemark schreibt die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden elf Hunderassen sowie deren Mischlinge als verboten vor, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Šarplaninac, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Zentralasiatischer Owtscharka

Bereits vorher verboten waren die Rassen American Pit Bull Terrier, Tosa, für die daher die Anschaffungsfrist nicht gilt.

Hundehalter in Dänemark

Gemäß der Hundeverordnung in Dänemark ist man als Hundehalter verpflichtet, entsprechende Nachweise über die Rasse und Herkunft des Tieres mit sich zu führen. Dort herrscht die Beweislastumkehr, d.h. der Hundehalter muss beweisen um welches Rasse es bei seinem Tier handelt. Die Polizei entscheidet im Zweifel gegen den Hundehalter, was dem ein oder anderen Tier schon zum Verhängnis wurde.

Touristen in Dänemark

Touristen die sich in Dänemark aufhalten, sind ebenfalls von dieser Regelung betroffen. Ausgenommen sind die Durchreise ohne touristische Aufenthalte, aber auch nur, wenn das Tier außer zum verrichten seiner Geschäfte das Fahrzeug nicht verlässt.

Einreise nach Dänemark mit der Fähre

In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Scandline sind die Bedingungen aufgelistet, welche durch den Hundehalter zu beachten sind. Erfüllen sie als Hundehalter oder ihr Hund nicht die Einreisebestimmungen und die gesetzlichen Vorgaben des Ziellandes, ist eine Beförderung ausgeschlossen. Lautet das Ziel der Fährfahrt Dänemark, dann sind die Auflagen der Hundeverordnung Dänemark zu erfüllen.

Erfüllen sie die Auflagen, gibt seitens der Reederei noch Vorschriften bezüglich des Aufenthalts auf den Fähren. So sind lebende Tiere in entsprechend geeigneten Transportmöglichkeiten zu halten. Hunde und Katzen könnten im Auto bleiben, Pferde in den dafür vorgesehenen Anhänger. Ausnahmen werden durch die Schiffsführung im Einzelfall erteilt. Diese legen dann eventuelle Auflagen fest. Sind z.B. Tragebehälter zu verwenden oder ist die Führung an der Leine erlaubt. Sie als Hundehalter müssen die ständige Aufsicht des Tieres sicherstellen. Eine Belästigung oder Gefährdung der anderen Passagiere durch das Tier ist immer und überall zu vermeiden.

Arbeitshunde, die Fahrgäste mit Behinderungen begleiten, werden von der Reederei kostenfrei befördert. Für diese Tiere entfällt natürlich die Pflicht zur Nutzung eines Transportbehälters. Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist vom Fahrgast im Voraus zu erbringen. Eine telefonische Voraus-Information durch den Fahrgast ist seitens der Reederei erwünscht.

Grundsätzlich besteht für Hunde auf den Fährschiffen Maulkorbpflicht, sofern dies durch gesetzliche Vorgaben angeordnet ist. Bestehen bei Abfahrts- bzw. Zielland strengere Vorschriften in Bezug zur Maulkorbpflicht, so hat der Hundehalter diese bei Ab- bzw. Einreise entsprechend zu beachten.

Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte den Beförderungsbedingungen der Reederei.

5 Kommentare

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  • Nadine schachtschneider

    Guten Tag. Eine Frage wir haben eine reinrassige old english Bulldogge mit zuchtpapieren und stammbaumunterlagen. Darf sie einreisen? Wir wollen in Oktober Urlaub machen. Braucht sie transportbox wenn sie im auto angeschnallt ist? Und ein maulkorb. Sie ist zwei Jahre alt.

    • Hallo Nadine,
      in Dänemark legt die Polizei unter Umständen die Rasse selbst fest, sofern keine gültigen Papiere vorliegen. Ihr habt Papiere und solltet daher auf der sicheren Seite sein. Beachtet jedoch bitte die Vorschriften für Hundehalter in Dänemark. Die dänischen Behörden sind nicht zimperlich in ihren Strafen. Weitere Informationen zum Thema Hunde und Dänemark könnt ihr auf diesen Seiten oder direkt auf den Seiten des dänischen Konsulats nachlesen.

      Beim Transport würde ich auf die Transportbox zurückgreifen. Das ist zwar für den Hund wenig erfreulich, noch unerfreulicher wird der Stress den ihr mit den dänischen Behörden kommen könnt. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, empfehle ich euch einen Anruf beim dänischen Konsulat.

      Den Maulkorb solltet zur Sicherheit auch stets mitführen. Und wenn ihr nur andere vor Verletzungen schützt, so schützt ihr euch vor weiteren Sanktionen der Behörden.

      Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und wünsche euch einen schönen Urlaub.

    • TaSo

      Hallo
      wir planen aktuell ebenfalls einen Autotrip mit unserem Hund (reinrassiger Olde English Bulldogge mit Papieren).
      Ich wollte mich erkundigen, wie es be ihnen gelaufen ist?
      Hattet ihr Probleme bei der Einfuhr des Hundes?

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