Rasseliste in Bremen

Bremen

Die Rasseliste in Bremen listet potentiell gefährliche Eigenschaften eines Hundes als Parameter für die Rassenliste. Zeigt ein Hund, eine der festgelegten  Eigenschaften in seinem Verhalten, so wird er der entsprechenden Kategorie zugeordnet.

Gemäß Rasseliste in Bremen gelten Hunde dann als gefährlich, wenn:

  1. mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass Menschen oder Tiere gefährdet sind, sowie Hunde, die durch Bissattacken oder Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen haben.
  2. Hunde außerhalb des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigen bei den Hunden aus der Zucht, der Ausbildung oder durch Abrichten, über das natürliche Maß hinaus
  3. eine Kampfbereitschaft feststellbar ist und dadurch die Angriffslust, Schärfe oder eine andere dem Menschen gegenüber gefährdende Eigenschaft zu erwarten ist.

Hierzu gehören Hunde der Rassen:
Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire, Terrier, Staffordshire, Bullterrier sowie deren
Kreuzungen

Da der old-english-bulldog aus einer Kreuzung heraus gezüchtet wurde, fällt der old-english-bulldog in Bremen mit in die Rassenliste, sofern seine Verhaltensweisen ihn als gefährlich einstufen.

Für Hunde mit dem unter 3. aufgeführten Verhaltensweisen gilt generelles Zucht- und Handelsverbot. Diese Hunde dürfen genauso wenig mit dem Ziel zur Steigerung der Aggressivität und dadurch Erhöhung ihrer Gefährlichkeit ausgebildet werden. Für diese Hunderassen besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.

Gefährliche Hunde der Rasseliste in Bremen

Gefährliche Hunde gemäß Rasseliste in Bremen sind mit einem Chip zu kennzeichnen. Weiterhin herrscht für die Hunde eine Leinenpflicht. Für Hunde, die bereits durch Bissattacken auffällig wurden, besteht sogar Maulkorbpflicht.

Grundsätzlich kann für die genannten Hunde eine Befreiung der Maulkorbpflicht beantragt werden. Voraussetzung ist eine Begleithundeprüfung oder ein Wesenstest und der Hund weist keine Merkmale nach 1. auf. Diese Befreiung muss nach Erteilung stets mit sich geführt werden.

Für Hunde mit Merkmalen nach 3. besteht, ausgenommen von Tierheimen, ein generelles Halteverbot. Für Hunde der anderen Kategorien muss ein Wechsel der Wohnung sowie das Abhandenkommen des Tieres unverzüglich der örtlichen Polizeidienststelle mitgeteilt werden. Das Privatgrundstück muss eingefriedet sein und am Eingang deutlich sichtbar ein Hinweisschild mit der Aufschrift “Vorsicht gefährlicher Hund” angebracht sein.

Ausnahmen der Rasseliste in Bremen

Das Gesetz findet auf Diensthunde von Behörden sowie auf Hunde des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, auf Jagd- und Herdengebrauchshunde sowie auf Blindenführhunde keine Anwendung.