Rasseliste in Nordrhein-Westfalen (nrw)

rasseliste in nrw

In der Rasseliste in nrw werden namentliche Nennungen betroffener Rassen als Teil der Einteilung genutzt. Ergänzt werden diese durch Größen- und Gewichtsfestlegungen sowie auffällige Hunde.

Kat. 1: Am. Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (> 35,5 cm Widerristhöhe) sowie Kreuzungen

Kat. 2:Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro,
Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen

Kat. 3: alle Hunde >40 cm oder >20 kg

Kat. 4: andere gefährliche Hunde*

Da der old-english-bulldog aus einer Kreuzung heraus gezüchtet wurde, er mit seiner Widerristhöhe von mehr als 40 cm und seinem Gewicht von mehr als 20 kg der Kategorie 3 entspricht, fällt der old-english-bulldog in Nordrhein-Westfalen mit in die Hunderasse, die diversen Einschränkungen unterliegt.

In Nordrhein-Westfalen besteht für alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen sowie in anderen Bereichen, Straßen und Plätzen mit reichlich Personenverkehr Leinenpflicht.

Hunder der Kategorie 1 gemäß Rasseliste in nrw

Die Haltung von Hunderassen der Kategorie 1 ist nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Für die Erteilung der Genehmigung muss der Hundehalter älter als 18 Jahre sein, einen Sachkundenachweis sowie einen Nachweis über die notwendige Zuverlässigkeit erbringen. Für diese Hunderassen besteht ein generelles Zuchtverbot und die Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einem Chip.

Eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht ist nur nach Ablegung einer amtlichen Verhaltensprüfung möglich.

Hunder der Kategorie 2 gemäß Rasseliste in nrw

Hunde der Kategorie 2 unterliegen den gleichen Einschränkungen wie Hunde der Kategorie 1. Jedoch besteht für Hunde der Kategorie 2 kein Zuchtverbot, allerdings wird der Nachweis eines besonderen Interesses zur Haltung verlangt. Die Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht kann für Tiere der Kategorie 2 durch einen Sachverständigen bestätigt werden.

Hunder der Kategorie 3 gemäß Rasseliste in nrw

Eine Pflicht zur Anmeldung der Hunde besteht für Hunderassen der Kategorie 3. Hier gilt der Sachkundenachweis bereits als erbracht, wenn der Hund seit mehr als 3 Jahren ohne Auffälligkeiten beim gleichen Halter lebt. Auch diese Hunde sind mit einem Chip zu kennzeichnen und mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern.

Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung wird für Hunderassen aller Kategorien mit mindestens 500.000 Euro vorgeschrieben.

Anmerkung: Cane Corso und Dogo Canario werden lt. geänderter Verwaltungsvorschrift nicht mit Alano gleichgesetzt!

 

Ausführliche Informationen und Einzelheiten können sie den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz entnehmen.

 

* Unter der Zusammenfassung andere gefährliche Hunde sind Einzelfälle kategorisiert, aus denen sich für Mensch und Tier eine rasseunspezifische Gefahr ergibt. Dazu gehören Hunde, die durch Bissangriffe oder in anderer gefährdender Weise z.B. anspringen von Menschen auffällig wurden oder die einen ausgeprägten Drang zum Hetzen oder Reißen von Wild oder anderen Tieren neigen.