Rasseliste in Brandenburg

BrandenburgDie Rasseliste in Brandenburg führt würdige Hunderassen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Kategorien sind weiter mit Auflagen belegt, wobei auch eine Kombination verschiedener Kategorien möglich ist.

Kat. 1: Am. Pitbull Terrier, Am. Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Kreuzungen daraus
Kat. 2: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler, Kreuzungen daraus
Kat. 3: andere gefährl. Hunde*
Kat. 4: Hunde > 40 cm oder > 20 kg

Da der old-english-bulldog aus einer Kreuzung heraus gezüchtet wurde, er mit seiner Widerristhöhe von mehr als 40 cm und seinem Gewicht von mehr als 20 kg in die Kategorie 4 zählt, fällt der old-english-bulldog in Brandenburg mit in die Hunderasse, die diversen Einschränkungen unterliegt.

Verbot zur Haltung

Für Hunde der Kategorie 1 gilt ein generelles Haltungsverbot. Das heißt, für die Haltung eines Hunde der Kategorie 1 ist eine Erlaubnis zur Haltung notwendig. Halter mit einer Genehmigung müssen ihre Hunde allgemein sicher unterbringen und außerhalb des eigenen umzäunten Grundstücks besonders beaufsichtigen.

Die Haltung von Hunden der Kategorie 1 und 3 ist in Mehrfamilienhäusern nicht gestattet. Für alle Hunde gilt eine Leinenpflicht, wobei die Leine maximal 2,00 m lang sein darf. Hinzu kommt das in öffentlichen Anlagen, Verkehrsmitteln, Gebäuden und Versammlungen eine Maulkorbpflicht für alle Hunde besteht. Die Befreiung der Leinenpflicht ist in besonders gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten genehmigt, wenn der Hund dabei einen Maulkorb trägt. In Brandenburg gilt für eine Person über 18 Jahren die Erlaubnis maximal 3 Hunde gleichzeitig zu führen. Diese Regel wird jedoch für Hunde der Kategorie 1 bis 3 auf maximal einen Hund pro Hundeführer begrenzt.


Erlaubnis zur Haltung erteilt

Ist die Erlaubnis zur Haltung erteilt, wird eine Plakette ausgehändigt, die am Halsband des Hundes anzubringen und gegen Verlust zu sichern ist. Verweigert die Behörde die Erlaubnis zur Haltung, folgt in der Regel die Sicherstellung und Tötung des Hundes. Die Erteilung der Erlaubnis wird verweigert, wenn Gefahr für Mensch oder Tier vermutet wird. Gründe hierfür können fehlende Zuverlässigkeit oder Sachkunde, bei Verstoß gegen Zuchtverbot, Verbot zur Ausbildung des Hundes oder sogar bei Verstoß gegen Verbote zu Kauf der Hunde mögliche Gründe sein.

Für Hunde der Kategorie 4 der Rasseliste in Brandenburg, ist die Haltung unverzüglich der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist der Nachweis der Zuverlässigkeit zu erbringen und der Hund ist mit einem ISO-Chip zu kennzeichnen.

Während für die Hunderassen der Kategorie 1 und 3 ein generelles Zuchtverbot besteht, bedarf es zur Zucht der Hunderassen der Kategorie 2 einer Erlaubnis. Für die Hunderassen der Kategorie 1 bis 3 gilt ein generelles Handelsverbot.

Die Haltung und Ausbildung von Hunden der Kategorie 2 und 3 ist laut Rasseliste in Brandenburg erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss alle 2 Jahre erneuert werden.

Für alle gefährlichen Hunde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ausnahmen gelten für Diensthunde, Rettungshunde, Blinden- und Behindertenhunde sowie Jagdhunde.

* Unter der Zusammenfassung andere gefährliche Hunde sind Einzelfälle kategorisiert, aus denen sich für Mensch und Tier eine rasseunspezifische Gefahr ergibt. Dazu gehören Hunde, die durch Bissangriffe oder in anderer gefährdender Weise z.B. anspringen von Menschen auffällig wurden oder die einen ausgeprägten Drang zum Hetzen oder Reißen von Wild oder anderen Tieren neigen.