Rasseliste in Sachsen

Sachsen
Die Rasseliste in Sachsen ist sehr überschaubar. Drei namentlich gelistete Hunderassen und Hunde die per Definition bestimmter Verhaltensmuster bilden den Inhalt der sächsischen Rassenliste.

Kat. 1: American Staffordshireterrier, Bullterrier, Pitbull
Kat. 2: Hunde, die sich gegenüber Menschen od. Tieren als aggressiv erwiesen haben ohne vorher provoziert worden zu sein, Hunde, die zum Hetzen od. Reißen von Wild- u. Nutztieren neigen oder die durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben

Der old-english-bulldog ist in Sachsen grundsätzlich von der Rasseliste verschont, sofern er nicht durch sein Verhalten der Kategorie 2 zugeordnet werden kann.

Auflagen für Hunde der Kategorie 1 der Rasseliste in Sachsen

Für Hunderassen der Kategorie 1 gilt ein generelles Zucht- und Ausbildungsverbot. Ebenso verboten ist durch Zuchtauslese Hunde mit gesteigerter Aggressivität zu züchten, mit dem Ziel diese einer gesteigerten Aggressivität auszubilden. Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist Erlaubnispflichtig.

Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Halter die erforderliche Sachkunde nachweisen kann und älter als 18 Jahre ist, Weiterhin wird für die Haltung eine besondere Haftpflichtversicherung gefordert. Die Unterbringung des Tieres ist verhaltensgerecht und ausbruchsicher gestaltet und mit lesbaren Warnschilder kenntlich gemacht. Auch die Unfruchtbarmachung des Hundes kann angeordnet werden.

Für gefährliche Hunde gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht.

Das Gesetz gilt nicht für Diensthunde für Bundes- u. Landesbehörden, für Hunde im Rettungsdienst od. Katastrophenschutz, für Blindenhunde, Herdengebrauchshunde u. Jagdhunde, soweit sie im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden.