Hundeverordnung in Frankreich

Frankreich
Anders als in der Bundesrepublik Deutschland, gibt es eine gültige Hundeverordnung in Frankreich .

 

Kategorie 1

In der Kategorie 1 werden Hunde geführt, die als Kampfhunde bezeichnet werden. Bei diesen Hunden handelt es sich um Hunde ohne Papiere der Rassen Pitbull und Boerboel sowie dem Tosa ähnelnde Hunde ohne Papiere. Bei diesen Hunden handelt es sich nicht um von der FCI anerkannte Rassen.

Die Haltung der Hunde aus Kategorie 1 ist in ganz Frankreich untersagt. Ihre Einfuhr nach Frankreich ist ebenso verboten.

Für Hunde die zur Einführung der Rasseliste bereits in Frankreich lebten, galten/gelten besondere Regelungen:

  • Haltung der Hunde ist Genehmigungspflichtig
  • die Hunde sind zu kastrieren
  • in der Öffentlichkeit herrscht Leinen- und Maulkorbzwang
  • die Mitnahme im öffentlichen Verkehr, in Restaurants und Lokalen ist verboten
  • der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen in Mehrfamilienhäusern ist ebenfalls verboten

 

Kategorie 2

In der Kategorie 2 werden Hunde geführt die als „Wach- und Schutzhunde“ bezeichnet werden. Bei ihnen handelt es sich um Hunde mit  Anerkennung von der FCI bzw. der SCC gehörigen Papieren. Zu ihnen gehören American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler und Tosa, sowie papierlose Hunde, die im Aussehen dem Rottweiler ähnlich sehen.

Diese Hunde sind in der Öffentlichkeit anzuleinen sowie ein Maulkorb anzulegen. Hundehalter von Hunden der Kategorie 2 müssen volljährig sein.

6 Kommentare

  • Dausmann Christine

    Darf die Old English Bulldog in Frankreich einreisen?

    • Hallo Christine,

      ich fürchte der old-english-bulldog darf nicht nach Frankreich einreisen. Der fehlende Stammbaum bei der FCI und die vermutliche Einstufung des oeb als Kampfhund in die Kategorie 1 nach französischen Gesetz, verbieten eine Einreise und stellen nach französischem Gesetz eine Straftat dar. Auf der Seite der französischen Botschaft kannst Du es noch einmal genauer nachlesen.

      Im Zweifel wird sogar empfohlen auf die Einreise nach Frankreich zu verzichten.

  • Andre

    Hallo Christian,
    gibt es denn schon Erfahrungen mit der Durchreise durch Frankreich mit einem OEB?
    Ich muss nach Spanien mit meinem OEB. Fliegen möchte ich ihm nicht zumuten, fällt alleine schon aufgrund seiner Epilepsie aus.
    Aber wie soll ich sonst nach Spanien kommen, außer durch Frankreich?
    Grüße Andre

    • Hallo Andre,

      sorry das ich jetzt erst antworte. Für die Ein- und Durchreise mit Hunden solltest Du folgendes beachten:
      – für den OEB muss ein gültiger EU-Heimtierausweis mitgeführt werden
      – der OEB muss mit Mikrochip gekennzeichnet sein
      – eine gültige Tollwutimpfung, nicht jünger als 21 Tage, mit Datum der Auffrischungsimpfung im Impfpass eingetragen sein.

      In Frankreich gibt es keine Ausnahmen beim Impfgebot. Weiterhin kannst Du noch die allgemeinen Einreisebestimmung für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern hinzuziehen.

      Deine Rücksichtnahme auf Deinen Hund finde ich super. Auf die Vorteile des Fliegens zu verzichten zum Wohle des Hundes ist sehr respektvoll. Ich hoffe meine Antwort kommt noch rechtzeitig und ihr habt einen richtig tollen Urlaub zusammen.

      Beste Grüße
      Christian

  • Hallo wie ist es gewesen ??? Ich möchte auch nach Spanien mit meinem Renascence Bulldog und muss durch Frankreich fahren ??? Freue mich auf Erfahrungen:)

  • Sarah

    Hallo, habe zwar keine OEB, aber werde nicht so ganz schlau aus allem. Darf ich mit einem Rottweiler nach Frankreich reisen. Er hat keine Papiere.

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