Rasseliste in Sachsen-Anhalt
Die Rasseliste in Sachsen-Anhalt stammt aus der Gefahrenabwehr-VO zum Schutz vor gefährlichen Hunden und beinhaltet die gesonderte Regelungen für gelistete Hunderassen.
gelistete Hunderassen:
Am. Staffordshireterrier, Staffordshire Bulllterrier, Pittbull, Bullterrier und Mischlinge aus diesen Rassen
Da der old-english-bulldog aus einer Kreuzung heraus gezüchtet wurde, fällt der old-english-bulldog in Sachsen-Anhalt mit in die Hunderasse, die diversen Einschränkungen unterliegt.
Auflagen der Rasseliste in Sachsen-Anhalt
Für die gelisteten Hunderassen gilt in Sachsen-Anhalt ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang sowie ein durchzuführender Wesenstest. Bei einem bestandenem Wesentest kann die Leinen- und Maulkorbpflicht entfallen. Die Pflicht zum Wesenstest müssen auch Hunde der gelisteten Rassen absolvieren, die als Blinden- und Begleithunde eingesetzt werden.
Seit dem 01.03.2016 besteht ein Verbot zur Zucht und zum Handel für die gelisteten Rassen bzw. Mischlinge daraus.
Alle Hunde unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.