Rasseliste in Niedersachsen
Die Rasseliste in Niedersachsen listet nur Hunde, welche durch ihr Verhalten auffällig wurden. Der Verzicht auf eine namentliche Nennung von Rassen ist gleichbedeutend mit einem Verzicht auf eine Rassenliste. Bei dem Vorgehen von Niedersachsen wird allein auf einen Verdacht verzichtet.
Gef. Hunde*
Der old-english-bulldog ist in Niedersachsen grundsätzlich von der Rassenliste verschont.
Halter eines Hundes der Rasseliste in Niedersachsen
Hundehalter in Niedersachsen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen. Dabei ist die Theorie vor dem Erwerb des Hundes zu liefern und die Praxis während des 1. Jahres der Hundehaltung. Wer in den vergangenen 10 Jahren, 2 Jahre sogar nachweislich, ohne Unterbrechung einen Hund gehalten hat, kann von dieser Verpflichtung befreit werden.
Die Hunde in Niedersachsen sind mit einem Chip zu kennzeichnen, es ist eine Haftpflichtversicherung notwendig und noch vor der Vollendung des 7. Lebensmonats ist die zuständige Behörde über den Erwerb eines Hundes zu informieren.
* Unter der Zusammenfassung andere gefährliche Hunde sind Einzelfälle kategorisiert, aus denen sich für Mensch und Tier eine rasseunspezifische Gefahr ergibt. Dazu gehören Hunde, die durch Bissangriffe oder in anderer gefährdender Weise z.B. anspringen von Menschen auffällig wurden oder die einen ausgeprägten Drang zum Hetzen oder Reißen von Wild oder anderen Tieren neigen.