Ist der old-english-bulldog ein Listenhund?

Bundesrepublik Deutschland

Immer wieder kommt es zu tödlichen Bissattacken durch Hunde. Daher entflammt die Diskussion zum Thema Kampfhund im wieder auf. Bevor sich einige Hundebesitzer einen oeb ins Haus holen, informieren diese sich, ob der old-english-bulldog ein Listenhund ist. Doch was bedeutet Listenhund? Warum soll der old-english-bulldog ein Listenhund sein? Ich habe einen Bericht zum Thema Kampfhund im Blog vom Tierarzt Ralph Rückert gefunden, indem er klare Kante zu diesem Thema zieht. Einfach mal lesen, genießen und nachdenken.

Die Rasseliste und der old-english-bulldog? Eine Liste mit Bezeichnungen von Hunderassen, die bedingt ihrer Rasse als gefährlich angesehen werden oder deren Gefährlichkeit vermutet wird („Kampfhunde“, gefährliche Hunde) bezeichnet man daher als Rasseliste. Von den Rasselisten erfassten Hunde werden als Listenhund bezeichnet. Für die Haltung von Hunden gemäß Rasseliste gelten verschiedene Einschränkungen, die sich je nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden können.

Aufgrund der genetischen Wurzeln des old-english-bulldog, ist er leider in einigen Bundesländern und im europäischen Umfeld durch die sog. Rasseliste und Hundeverordnungen mit diversen Auflagen belegt. Diese weichen in ihren Inhalten untereinander ab und treffen entweder den old-english-bulldog oder dessen Hundehalter.

Neben einem Verbot der Haltung gewisser Rassen sind rassespezifische Einschränkungen bei der Haltung möglich. Am wichtigsten sind mögliche Einschränkungen in Bezug auf Volljährigkeit, die Vorlage eines Führungszeugnisse oder die Pflicht zum Ablegen einer Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“) bedeuten. Bei der Haltung können weitere Sonderregelungen wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Pflicht zur sicheren Umzäunung des Besitzes, auf dem der Hund gehalten wird, oder Ablegen eines Wesenstests für Hunde vorgeschrieben sein.

 

Auch Tiere haben ihre Rechte

Das sollten wir uns immer wieder vor Augen halten. Tiere haben Rechte. Und gerade in Verbindung mit der Rasseliste, können für uns Ottonormalverbraucher schnell böhmische Dörfer  im Weg stehen. Das muss nicht sein. Die Rechte der Tiere werden auch in unserer Zeit von Anwälten durchgesetzt. Daher informieren, klären auf und kämpfen Anwälte auch auf gehobener Ebene für die Rechte unserer liebsten Vierbeiner.

“Gerade von Seiten vieler Behörden und auch Gerichten werden viele Hunderassen meist aufgrund von Unkenntnis diskreminiert und vorverurteilt. Einer Vielzahl von Hundebesitzern von Old Englisch Bulldoggen konnten wir schon erfolgreich helfen.”
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Sollten sie von Zweifeln geplagt sein und Unsicherheit kommt über sie, beseitigen sie diese. Dabei sollten sie bedenken, Unsicherheiten gehen auf das Tier über und birgt weitere Gefahren. Vermeiden sie dies in dem sie sich informieren. Ackenheil Anwaltskanzlei Kanzlei für Tierrecht https://www.tierrecht-anwalt.de / Tieranwalt Blog mit aktuellen Urteilen https://www.der-tieranwalt.de hilft ihnen dabei.

Europäische Nachbarn

Auch die europäischen Nachbarn Deutschlands, wie Italien, Frankreich, die Schweiz, verwenden eine Art Rasseliste. Gerade in der Urlaubszeit kommt es häufiger zu Problemen in diesen Urlaubsländern. Unbekannte Vorschriften und gesetzliche Regelungen des jeweiligen Besucherlandes, können teilweise zu bösen Überraschungen führen. Diese Überraschungen bei den europäischen Nachbarn können und sollten vermieden werden. Daher sollten sie sich bereits bei der Urlaubsplanung über eventuelle Regelungen und Vorschriften zur Hundehaltung im entsprechenden Urlaubsland informieren.

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