Rasseliste in Hamburg

Hamburg

Die Rasseliste in Hamburg unterscheidet bei der Einteilung  nach unwiderlagbar gefährlich und der Vermutung einer Gefahr.

 

Unwiderlegbar gefährlich:
Pittbull Terrier, Am. Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben

Gefährlichkeit wird vermutet:
Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeaux DoggeFila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Kangal, Kaukas. Owtscharka, Rottweiler, Tosa Inu

Der old-english-bulldog wird in Hamburg weder als unwiderlegbar gefährlich angesehen noch wird die Gefährlichkeit vermutet. Daher ist der von der Rasseliste grundsätzlich verschont, solange er sich als ungefährlich erweist.

Für alle Hunde ohne Berücksichtigung der Rasseliste in Hamburg

Für alle Hunde in Hamburg gilt außerhalb gekennzeichneter Freilaufflächen eine Leinenpflicht. Eine Befreiung von der Leinenpflicht kann durch Vorlage einer Gehorsamsprüfung beantragt werden. Weiterhin sind alle Hunde mit einem Chip zu kennzeichnen, bei der örtlichen Behörde zu registrieren und unterliegen einer Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Angaben des Halters sind mit Namen und Adresse am Halsband oder am Hundegeschirr des Hundes anzubringen. Für die Halter besteht die Pflicht zur Beseitigung des Hundekots.

Gefährliche Hunde gemäß Rasseliste in Hamburg

Für die Haltung gefährlicher Hunde ist eine Genehmigung erforderlich. Der Beantragende muss ein berechtigtes Interesse nachweisen, zuverlässig sein, den Besuch einer Hundeschule bescheinigen, Sterilisation oder Kastration des Hundes bescheinigen.

Bei widerlegbar gefährlichen Hunden wird so lange eine Gefährlichkeit vermutet, bis der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Menschen u. Tieren aufweist. In Zweifelsfällen hat der Halter nachzuweisen, dass es sich nicht um einen Hund der gelisteten Rassen handelt.